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25. November 1999:

20 Jahre Berliner Datenschutzbeauftragter
Garstka legt 7-Punkte-Programm mit Perspektiven für den Datenschutz in Berlin
bis zum Jahr 2005 vor

Vor 20 Jahren wurde - wie im Bund und in anderen Ländern - die Dienststelle des Berliner Datenschutzbeauftragten eingerichtet. Hinzu kamen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im privaten Bereich sowie eine Vielzahl betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter bei Unternehmen und Behörden. Maßgeblich von diesen Institutionen beeinflusst, hat sich der Datenschutz von einer belächelten. mitunter bekämpften, Randerscheinung zu einem Grundprinzip der Informationsgesellschaft entwickelt.

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht weist darauf hin, dass weltweit heute die Gewährleistung der Persönlichkeitsrechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten als Akzeptanzkriterium für den Einsatz zukunftsweisender Informationstechniken angesehen wird. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht das informationelle Selbstbestimmungsrecht aus den Grundrechten auf Wahrung der Menschenwürde und freie Entfaltung der Persönlichkeit heraus entwickelt. Das Ergebnis war die Schaffung einer Vielzahl von gesetzlichen Grundlagen und Beschränkungen der Datenverarbeitung und die Entwicklung datenschutzfreundlicher Techniken.

Garstka: "Die Entwicklung ist noch nicht am Ende angelangt. Vielmehr ergeben sich auch für die Jahre der nächsten Legislaturperiode neue Perspektiven für die Fortentwicklung des Datenschutzes."

Das von Garstka entwickelte 7-Punkte-Programm mit Perspektiven für den Datenschutz in Berlin ist beigefügt.


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  Berlin, am
  25.11.1999
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